Die Voraussetzungen
Eine einvernehmliche Scheidung setzt voraus, dass die eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens einem halben Jahr aufgehoben ist, beide Ehepartner die unheilbare Zerrüttung der Ehe zugestehen und gemeinsam die Scheidung beantragen.
Die Scheidungsfolgenvereinbarung
Zentral ist eine schriftliche Vereinbarung über die Folgen der Scheidung. Sie regelt insbesondere die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse sowie allfällige Unterhaltsansprüche zwischen den Ehegatten.
Sind gemeinsame minderjährige Kinder vorhanden, sind außerdem Obsorge, Kontaktrecht und Kindesunterhalt zu regeln. Zudem müssen die Eltern vor der Scheidung eine Beratung über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer Kinder nachweisen.
Warum rechtliche Beratung sinnvoll ist
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung hat langfristige Auswirkungen – etwa auf Wohnung, Vermögen und Unterhalt. Eine sorgfältige Vorbereitung hilft, ausgewogene und dauerhaft tragfähige Regelungen zu treffen.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine Einschätzung Ihrer konkreten Situation nehmen Sie gerne Kontakt auf.


