Mietrecht · 4 Min. Lesezeit

Befristete Mietverträge: Was Vermieter und Mieter wissen sollten

Befristungen sind im Wohnungsmietrecht weit verbreitet – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen wirksam. Ein Blick auf die wichtigsten Regeln.

Übergabe eines Wohnungsschlüssels mit Hausanhänger

Voraussetzungen einer wirksamen Befristung

Unterliegt ein Wohnungsmietvertrag dem Mietrechtsgesetz (MRG), ist eine Befristung nur durchsetzbar, wenn sie schriftlich vereinbart wurde und die Mindestdauer von drei Jahren nicht unterschreitet. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

Vorzeitige Kündigung durch die Mieterin oder den Mieter

Auch bei einem befristeten Mietvertrag kann die Mieterseite nach Ablauf des ersten Vertragsjahres unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist vorzeitig kündigen. Dieses Recht kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden.

Was bei Ablauf der Befristung passiert

Wird das Mietverhältnis nach Ablauf der vereinbarten Dauer weder schriftlich verlängert noch aufgelöst, verlängert es sich nach der gesetzlichen Regelung. Wer als Vermieter das Ende der Befristung durchsetzen möchte, muss daher rechtzeitig handeln.

Ob und in welchem Umfang das MRG auf ein Mietverhältnis anwendbar ist, hängt unter anderem von der Art und dem Alter des Gebäudes ab. Diese Einordnung sollte am Beginn jeder Prüfung stehen.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine Einschätzung Ihrer konkreten Situation nehmen Sie gerne Kontakt auf.

Kontakt

Ihr Anliegen verdient eine sorgfältige Prüfung.

Schildern Sie Ihr Anliegen telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular. Sie erhalten eine Rückmeldung zur weiteren Vorgehensweise und zu einem Termin.

Telefon
+43 660 123 27 26
E-Mail
kanzlei@ab-law.at
Adresse
Kurgartenstraße 29
5630 Bad Hofgastein
Zeiten
Mo–Fr 08:30–17:00 Uhr
Termin nach Vereinbarung